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3G im Jugendzentrum

Ab sofort gilt im Jugendzentrum M24 in der Mühlenstraße wieder die 3G-Regelung.
Schüler/innen dürfen mit Schülerausweis das JUZ betreten. Alle anderen Jugendlichen müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Pressemitteilung vom 18.02.22

Veröffentlicht in Pressemitteilung