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Allgemeinverfügung zum Faschingszug

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat am 11.02.2020 eine Allgemeinverfügung für den Faschingszug/Faschingsmarkt am Sonntag, 23.02.2020, erlassen. Darin ist geregelt, welche Verbote und Anordnungen während des Faschingszuges gelten.
Die Allgemeinverfügung kann im Rathaus der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Weißgerberstr. 2, 84453 Mühldorf a. Inn, Zimmer 209, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem wird die Allgemeinverfügung auf der städtischen Amtstafel öffentlich bekannt gegeben.

Anlage (PDF, 122 kB)

Pressemitteilung vom 12.02.20

Veröffentlicht in Pressemitteilung