Kinderbetreuungs-Gebühren werden nur anteilig berechnet
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 eine Entlastung bei den Elternbeiträgen in Kinderbetreuungseinrichtungen für die Monate Januar/Februar 2021 und am 23.02.2021 auch den Beitragsersatz für März 2021 beschlossen.
Die Entscheidung sieht vor, dass Eltern, die die Betreuung (Notbetreuung/eingeschränkten Regelbetrieb) an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat (Bagatellgrenze) in Anspruch genommen haben, die Beiträge in voller Höhe erstattet bekommen. Der Beitragsersatz wird durch den Freistaat Bayern und anteilig durch die Kommunen getragen.
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat für Januar 2021 bereits die Gebühren an alle Eltern rückerstattet, die unter der Bagatellgrenze liegen. Die Gebühren für Februar und März 2021 wurden vorerst nicht eingezogen.
Der Stadtrat hat sich in seiner März-Sitzung mit der Erstattung der Gebühren bei mehr als 5 Besuchstagen beschäftigt und einstimmig einen anteiligen Gebührenerlass beschlossen.
Demnach werden Eltern, deren Kinder die Betreuung an mehr als 5 Tagen besucht haben und für die der Freistaat Bayern keine Erstattung vorsieht, nur diejenigen Tage berechnet, an denen die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Hier wird, wie von April bis Juni 2020, 1/20 pro Besuchstag des Monatsbeitrags berechnet.
„Wir wollen eine Entlastung für alle Eltern schaffen!“, so 1. Bürgermeister Michael Hetzl. „Auch wenn mehr als 5 Tage lang eine Betreuung in Anspruch genommen wurde, gehen wir, wie im Vorjahr, wieder einen Schritt weiter als der Freistaat Bayern. Wir berechnen die Gebühren nur anteilig.“
Pressemitteilung vom 29.03.21