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Gegendarstellung

zum Artikel „Bürgermeister droht Rechtsstreit“ im Mühldorfer Anzeiger vom 24.05.2023

Im Mühldorfer Anzeiger vom 24.05.2023 ist der lokale Aufmacher „Bürgermeister droht Rechtsstreit“ erschienen. In diesem Artikel werden in Bezug auf meine Äußerungen im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss vom 02.05.2023 und in der Folge unrichtige Behauptungen verbreitet, die ich wie folgt richtigstelle:

1. Im Artikel heißt es: „Außerdem erklärte Hetzl während der Sitzung, dass Wolfgang Unertl alle Firmen verkauft habe.“

Das ist nicht richtig. Meine Aussage in der Sitzung war, dass von der Unertl-Seite das Brauerei-Gelände und benachbarte Grundstücke komplett verkauft wurden. Diese korrekte Aussage habe ich getroffen. Vom Verkauf aller Firmen, wie bereits im Mühldorfer Anzeiger vom 09.05.2023 zu lesen stand, war nicht die Rede.

2. Zu einem großen Teil geht es in besagtem Artikel darum, ich würde bestreiten, im Zusammenhang mit Unertl-Firmen „von Insolvenz gesprochen“ zu haben. Es wird auf meine – auch weiterhin aufrecht erhaltene – Weigerung eingegangen, die vom Unertl-Anwalt geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Dann führt der Mühldorfer Anzeiger Aussagen von Ausschussmitgliedern an, die „bestätigen […], dass Hetzl von der Insolvenz einer oder mehrerer Unertl-Firmen gesprochen habe.“ Daraus konstruiert die Zeitung einen Widerspruch zu einer angeblichen Aussage meinerseits, im Zusammenhang mit Unertl-Firmen nicht von Insolvenz gesprochen zu haben.

Diese Darstellung ist nicht richtig. Ich habe in der Tat in Zusammenhang mit dem Firmen-Konglomerat Unertl davon gesprochen, dass es neben fortbestehenden und stillgelegten Unternehmensteilen in der Vergangenheit auch Insolvenzverfahren gab. Dazu stehe ich, weil es den Tatsachen entspricht, und das habe ich auch nie bestritten. Ich habe der Kanzlei von Unertl anwaltlich allerdings mitteilen lassen, Aussagen, so wie sie im Mühldorfer Anzeiger vom 09.05.2023 als Wortlautzitate in Form absoluter Aussagen abgedruckt waren, in der Sitzung so nicht getätigt zu haben – und das habe ich auch nicht. Auf dieser Grundlage habe ich die Abgabe einer Unterlassungserklärung zurückgewiesen und tue dies nach wie vor. Ich habe allerdings niemals bestritten, den Begriff „Insolvenz“ in der Sitzung benutzt zu haben.

3. Weiter heißt es im Artikel zum Anliegen der Fraktionssprecher Angelika Kölbl (SPD), Dr. Matthias Kraft (Grüne) und Stefan Lasner (CSU) von Freitag, 19.05.2023: „Ob die Stadt den Mitschnitt dem Stadtrat oder Bauausschuss zur Verfügung stellt, steht noch nicht fest, eine Antwort haben die Fraktionen noch nicht erhalten.“

Das ist falsch. Ich habe den Fraktionen am vergangenen Montag, 22. Mai, in einer Mail geantwortet, die auch an alle Bauausschussmitglieder ging – also deutlich, bevor der Artikel in Druck ging. Ferner wird suggeriert, es sei noch offen, ob die Stadt den Mitschnitt der Sitzung dem Stadtrat oder dem Bauausschuss zur Verfügung stellt. Auch das stimmt nicht, denn eine solche Überlassung ist laut geltender Geschäftsordnung des Stadtrats schlichtweg unzulässig. Das habe ich in meiner Antwort auf das Ansinnen der genannten Fraktionen auch klar dargelegt.

4. Ferner steht im besagten Artikel: „Der Anwalt Unertls will sich mit der Weigerung des Bürgermeisters nicht abfinden. Steffen Woitz hat Hetzl am 22. Mai eine neue Frist gesetzt, Ablauf 23. Mai, 18 Uhr.“

Von einem neuerlichen Schreiben des Rechtsanwalts Woitz beziehungsweise einer neuerlichen Fristsetzung bis 23.05.2023, 18 Uhr, ist mir aktuell nichts bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hetzl
Erster Bürgermeister

Pressemitteilung vom 24.05.23

Veröffentlicht in Pressemitteilung