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Kultur-Tipp: Alpenländisches Singen und Musizieren am 08. April 2022 im Haberkasten

„Der Frühling ko kemma“

Kaum lasst se de Sunna blicka,
wern de Madl wieder schicker.
Raus aus’m Mantel und nei in’s Kleid,
ko der Frühling kemma, liabe Leit.

Mit diesen wunderbaren Worten wollen wir den Frühling im Haberkasten in Mühldorf einleiten.
Dies vermag keiner besser und charmanter als Franz Posch, der am 08. April 2022 ab 19.00 Uhr elegant und spielend durch das Programm beim diesjährigen Frühjahrssingen führt.
Mit von der Partie sind diesmal:

Franz Posch und seine Innbrüggler aus Hall in Tirol:
Franz Posch (Flügelhorn, Trompete), Roland Klingler (Flügelhorn), Harald Seiwald (Posaune), Georg Nolf (Basstuba) Hannes Höpperger (Harfe) und Stefan Peer (Steirische Harmonika) spielen Tanzlmusi, Bläserweisen und schöne Märsche.

Das Ensemble Holzklang aus Südtirol:
Michaela Pallhuber (Gitarre, Harfe), Florin Pallhuber (Gitarre, Zither), Hannes Premstaller (Klarinette) und Markus Hochkofler (Hackbrett, Steirische Harmonika). In ihrem Spielgut finden sich Stücke aus eigener Feder und Volksweisen.

Der Almbach Dreigesang aus dem Tennengau im Salzburger Land: Magdalena Golser (Gesang), Christina Ömmer und Poidl Breinlinger (Gesang und Gitarre) verbindet vor allem eines, eine ungebrochene Leidenschaft für das gemeinsame Singen.

Die Aubichimusikanten aus dem Pongau:
Peter Windhofer (Kontragitarre) und Kaspar Fischbacher (Steirische Harmonika) singen und musizieren seit über 20 Jahren gemeinsam und begeistern mit flotten Musikstücken und Jodlern.

Bekannt sind allesamt sowohl aus Fernsehauftritten beim Bayerischen Rundfunk, bei Servus TV sowie aus der beliebten Sendung von Franz Posch „Mei Liabste Weis“ und dem „Klingenden Österreich“ im ORF.

Musikalische Zusammenstellung: Uschi Neumüller
Das nächste Alpenländische Singen findet am Freitag 18.11.2022, 19.00 Uhr statt.

Karten sind ab Dienstag, 8. Februar, 8 Uhr im Kulturamt der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 3, Telefon 08631/612 612 und online unter www.haberkasten.de erhältlich.
Zutritt nur entsprechend der dann geltenden Corona-Auflagen, derzeit nur entsprechend der 2G-plus-Regelung (geimpft bzw. genesen mit einem zusätzlich maximal 24 Stunden alten Schnelltest oder geboostert) – bitte halten Sie Ihre Nachweise und einen amtlichen Lichtbildausweis am Einlass bereit.

Weitere Infos unter www.haberkasten.de

Pressemitteilung vom 02.02.22

Veröffentlicht in Pressemitteilung