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Lorenzimarkt muss abgesagt werden

Der für Sonntag, 08. August, geplante Lorenzimarkt muss aufgrund des Rahmenhygienekonzeptes für Märkte im Freien zur Umsetzung von § 14 Abs. 4 Satz 2 der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 11.06.2021, Az.: 35-4050/49/1 (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege) abgesagt werden, das teilt die Stadtverwaltung mit.

Pressemitteilung vom 24.06.21

Veröffentlicht in Pressemitteilung