Für Kommunalwahl am 15.03.2020
Anlässlich der Kommunalwahl am Sonntag, 15.03.2020, werden etwa 290 Wahlhelfer benötigt. 21 Stimmbezirke, verteilt im gesamten Stadtgebiet, und 15 Briefwahlbezirke müssen mit jeweils mindestens 8 wahlberechtigten Bürgern besetzt werden.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Übernahme dieses Ehrenamtes zahlt die Kreisstadt Mühldorf a.Inn an jeden Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80,00 €. Nach Möglichkeit werden die freiwilligen Helfer in der Nähe ihrer Wohnung eingeteilt.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer mitarbeiten möchten, können sich bei Frau Nützl unter Telefon 08631/612-412 oder per E-Mail unter wahlamt@muehldorf.de im Wahlamt der Kreisstadt Mühldorf a. Inn melden.
Pressemitteilung vom 18.12.19