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Eintragungszeiten für das Volksbegehren

Am 27.07.2021 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags zugelassen. In der Zeit vom 14. bis zum 27. Oktober 2021 dürfen sich alle Stimmberechtigten in die öffentlich ausgelegten Eintragungslisten eintragen. Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die zum Volksbegehren, spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und nicht nach Art. 2 des Landeswahlgesetzes vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Eine Eintragung ist zu den Sonderöffnungszeiten des Einwohnermeldeamts Mühldorf a. Inn möglich (bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit):
Donnerstag,14.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18.00 Uhr,
Freitag,15.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr,
Montag, 18.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr,
Dienstag, 19.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr,
Mittwoch, 20.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr,
Donnerstag, 21.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 20.00 Uhr,
Freitag, 22.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr,
Samstag, 23.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr,
Montag, 25.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr,
Dienstag, 26.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr,
Mittwoch, 27.10.2021, von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr.

Während den über die regulären Öffnungszeiten hinausgehenden Sonderöffnungszeiten können lediglich Eintragungen zum Volksbegehren, jedoch keine weiteren Leistungen vorgenommen werden.

Pressemitteilung vom 29.09.21

Veröffentlicht in Pressemitteilung